Update Mai 2020: Leider verpasst!
Leider haben Sie die Chance auf 4.000 Euro geschenkte Fördermittel verpasst. Viele andere Unternehmen sind Ihnen zuvorgekommen. Die spezielle Corona-Förderung wurde mittlerweile eingestellt. Aber: Ihnen stehen weiterhin 1.500 Euro BAFA-Fördermittel zu. Schauen Sie einfach in unsere Beratungs-Pakete.
BAFA-Beratungsförderung für von der "Corona-Krise" betroffene Unternehmen
Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie haben Unternehmen aller Branchen in einem Maß getroffen, auf das sich keiner vorbereiten konnte. Die wirtschaftlichen Folgen sind unter anderem Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Produktionen, Wegfall von Kunden, verkürzte Öffnungszeiten oder gar Schließungen von Unternehmen. Diesen negativen Auswirkungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe gilt es entgegenzutreten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dazu mit Wirkung zum 03. April 2020 die bestehende Rahmenrichtlinie zur "Förderung unternehmerischen Know-hows" um ein Modul für von der "Corona-Krise" betroffene Unternehmen im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt.
Als externe Unternehmensberater können die Experten von yourIT-consulring Ihnen vielfältig Hilfestellung geben - egal ob Sie für Ihr Unternehmen neue Geschäftsfelder suchen, Ihre Geschäftsprozesse umstellen bzw. digitalisieren sollten oder aber auch wie Sie Ihre Liquidität wiederherstellen.
Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind KMU und Freie Berufe, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen der "Corona-Krise" leiden.
- Voraussetzung: Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechen:
- Sitz, Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland;
- bis 250 Beschäftigte;
- Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Vorjahresbilanzsumme max. 43 Mio. EUR.
Wie wird gefördert?
- Beratungsleistungen können mit einem Zuschuss in Höhe von 100%, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten gefördert werden (Vollfinanzierung). Zu den Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten sowie die Auslagen des Beraters.
- Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Damit entfällt die Vorfinanzierung durch das antragstellende Unternehmen.
- Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner vor Antragstellung führen.
- Als Ergebnis der Beratung müssen im Beratungsbericht die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit der "Corona-Krise" auf das antragstellende Unternehmen und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vom Beratungsunternehmen nachvollziehbar dargestellt werden.
Welche Beratungsleistungen werden gefördert?
Förderfähige Beratungsleistungen sind beispielsweise:
- Wiederherstellung der Liquidität, z.B. durch:
- Digitalisierung und Umstellung der Geschäftsprozesse;
- Suchen und Erschließen neuer Geschäftsfelder;
- Aufbau neuer digitaler Marketing- und Vertriebsstrategien;
- jede andere Form der Unterstützung.
Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können ab 3. April 2020 längstens bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreibens zur Erlaubnis des Maßnahmebeginns eingereicht werden.
Bitte nehmen Sie über das folgende Formular Kontakt zu uns auf. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!
Webinar-Einladung: Fördermittel als Corona-Soforthilfen für KMU nutzen
Am Mittwoch 15.04.2020 und Freitag 17.04.2020 jeweils von 11:00 bis 11:45 Uhr bieten wir Ihnen ein kostenfreies Webinar zum Thema "Corona-Fördermittel". Anmeldung gerne per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir senden Ihnen eine Bestätigung und die Zugangsdaten zu.
Webinar: Fördermittel als Corona-Soforthilfen für KMU nutzen. Jetzt anmelden!