Sie möchten Ihr Papierarchiv am liebsten vernichten? - Mit unserem Beratungspaket Verfahrensdokumentation wird Ihr Wunsch möglich!
Unsere Lösung: Eine maßgeschneiderte Verfahrensdokumentation und ein sicheres digitales Archiv!
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir eine sogenannte Verfahrensdokumentation, in der wir alle Schritte von der Belegannahme, dem Scannen und sicheren Archivieren der digitalen Belege bis hin zur Vernichtung der Originalbelege dokumentieren.
Ihre Vorteile: Zeit- und Kostenersparnis durch verringerte Archivflächen und Prozesskosten.
Unsere Verfahrensdokumentation unterscheidet 4 Phasen A bis D. Die Gründe für diese vier Abschnitte sind schnell erklärt:
In Phase A "Analyse" wird unser Berater der Anforderungsdefinition entsprechend die vorhandenen Prozesse dahingehend prüfen, welche Anforderungen bereits erfüllt werden und welche Bausteine möglicherweise bereits im Hause sind. Dabei werden wir unterstützt von Ihren Mitarbeitern aus den jeweiligen Fachabteilungen.
Daraus resultieren in Phase B "Konzeptentwicklung":
- Aufbauend auf Phase A, erarbeiten wir Verbesserungsvorschläge (= Handlungsempfehlungen) und Anleitungen zur Umsetzung der Vorschläge in die betriebliche Praxis.
- Als Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Beratungsbericht.
- Angaben zum weiteren Vorgehen in Phase C + D.
Damit sind die Phasen A + B abgeschlossen. Dies ist eine saubere Schnittstelle, an der Sie nochmals für sich prüfen können, ob Sie mit uns weiterarbeiten möchten. Durch meine Vorarbeit können Sie die Folgekosten einer anschließenden Beauftragung der Phasen C + D bereits einigermaßen abschätzen.
Ich gehe bei meiner Kalkulation von einem durchschnittlichen Verlauf und entsprechender Unterstützung durch Ihre Mitarbeiter aus und biete Ihnen daher die Durchführung der Phasen A+B zum Festpreis von 3.900 EUR netto zzgl. Fahrtkosten an. Darin enthalten sind die oben erwähnten Leistungen. Die Rechnung erfolgt nach Auftragseingang und ist sofort ohne Abzug zahlbar.
Unvorhersehbarer Mehraufwand – z.B. durch rechtliche Änderungen, mangelhafte Vorabinformation o.ä. wird dem Auftraggeber zeitnah mitgeteilt und gesondert zum Stundensatz von 125.- EUR in Rechnung gestellt.
Auch dem Staat und der EU ist die Brisanz der Thematik bewusst. Unsere Beratungsleistung wird deshalb unter bestimmten Voraussetzungen mit finanziellen Mitteln in Höhe von bis zu 50% gefördert. Als unser Beratungskunde profitieren Sie vom Einsatz einer erfahrenen Unternehmensberatung, denn wir helfen Ihnen, den Antrag auf diese Fördermittel zu stellen. | Der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert:
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Geringe Kosten durch staatliche Förderung
Wir bieten Ihnen die Durchführung der Phasen A+B zum Festpreis von 3.900 EUR netto an. Darin enthalten sind die oben erwähnten Leistungen. Hinzu kommen lediglich die Nebenkosten für 2 vor-Ort-Termin.
Abzüglich 1.500 EUR Fördermittel (Bedingungen siehe hier) bleibt ein Eigenanteil von nur 2.400 EUR.